In Anlehnung an Berechnungen der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) zu volkswirtschaftlichen Kosten durch Produktionsausfallkosten aufgrund von Arbeitsunfähigkeiten mit Depressionen im Sinne der ICD-Diagnosen F32 und F33:
Pro 100 Erwerbspersonen beliefen sich die hier überschlägig ermittelten Kosten für Arbeitsausfälle aufgrund von Depressionen im Jahr 2013 auf 10.756 Euro, was durchschnittlichen Kosten von knapp 108 Euro je Erwerbsperson und Jahr entspricht.
Hochgerechnet auf die 37,8 Millionen Arbeitnehmer in Deutschland ergeben sich damit für 2013 Kosten von 4,07 Milliarden Euro. Noch deutlich höhere Kosten würden resultieren, sofern man für jeden erfassten Fehltag als Ausfall die vom Statistischen Bundesamt für 2013 ausgewiesene durchschnittliche Bruttowertschöpfung je Erwerbstätigen in Höhe von 180 Euro je Kalendertag (beziehungsweise 66.448 Euro pro Jahr) ansetzt und/oder die hier gefundenen Ausfälle nicht nur auf Arbeitnehmer, sondern gleichartig auf alle Erwerbstätigen (inklusive Selbstständigen) hochrechnet. Grundsätzlich nicht berücksichtigt wurden zudem insbesondere Einschränkungen der Produktivität durch Depressionen, die auch ohne eine (gemeldete) Abwesenheit der betroffenen Mitarbeiter am Arbeitsplatz resultieren können.